Das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Bundesamt für Sport (BASPO) und der
Schweizerische Fussballverband (SFV) haben Empfehlungen, Massnahmen und Weisungen erlassen, um den Trainingsbetrieb in den Vereinen mit der notwendigen Vorsicht und unter Einhaltung der erlassenen Richtlinien weiterführen zu können. Im Rahmen der übergeordneten Schutzmassnahmen der Behörden und in Anlehnung an das Anlage-Schutzkonzept der städtischen Sporthallen hat die SV Schaffhausen ein vereinsbasierendes Covid-19
Schutzkonzept erstellt.
Trainings- und Spielbetrieb auf der Bühlanlage (Outdoor)
– Der Trainingsbetrieb ist auf der Bühlanlage für alle Beteiligten uneingeschränkt möglich. Es besteht keine Zertifikatspflicht und es bestehen keine Beschränkungen, wie maximale Gruppengrössen, Maskenpflicht oder Abstandregelungen.
– In den Garderobenanlagen besteht eine Masken- und Abstandspflicht. In Innenräumen gilt es Kontakte zwischen verschiedenen Teams zu vermeiden.
Trainings- und Spielbetrieb in den Sporthallen (Indoor)
Der Trainingsbetrieb in den Hallen findet unter Berücksichtigung folgender Vorgaben statt:
– Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren. Dies gilt sowohl für Trainerinnen und Trainer, als auch Spielerinnen und Spieler.
– Gesichtsmaskenpflicht für Personen ab 12 Jahren. Bei Spielerinnen und Spieler kann während dem Sporttreiben auf die Gesichtsmasken verzichtet werden unter der Voraussetzung, dass die Kontaktdaten erhoben werden.
– Die Trainerteams sind verpflichtet die Präsenzliste der Spielerinnen und Spieler zu erfassen und diese während 14 Tage aufzubewahren (Contact Tracing).
– Die Trainerinnen und Trainer müssen das Schutzkonzept und die Präsenzliste in jedem Training mit sich zu führen.
Die Trainerinnen und Trainer wurden im Rahmen einer Videokonferenz am Mittwoch, 08.12.2021 durch den Covid-19 Verantwortlichen über den Inhalt und die Umsetzung des Schutzkonzepts informiert. Diese Weisungen gelten bis auf Widerruf und sind zu befolgen.
Das Schutzkonzept finden Sie als PDF-Dokument im Tornetz: Zum Schutzkonzept.
Version: 06.12.2021
Ersteller: Fabian Hauser, Beauftragter Covid-19 SV Schaffhausen